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Planungs- und Baukommission

Beschreibung Planungs- und Baukommission

Aufgaben

Beratung des Gemeinderates beim Vollzug der Vorschriften im Bereich Umweltschutz-, Raumplanungs-, Gewässerschutz- und Baupolizeirecht.

  • Entscheidet über Baugesuche, für die weder der Gemeinderat noch die Bauverwaltung zuständig ist.
  • Antragstellung an den Gemeinderat, denn dieser zuständig ist (z.B. bei Einsprachen oder Erteilung von Ausnahmebewilligungen, etc.).
  • Prüfung der Aktualität des Baureglements und Antragstellung an den Gemeinderat nach Bedarf.

Mitglieder

Mitglied/Funktion
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