Raumplanung
Revision Ortsplanung
Aufgrund des im Oktober 2017 in Kraft getretenen, neuen Planungs- und Baugesetzes sind alle politischen Gemeinden im Kanton St.Gallen verpflichtet, ihre Ortsplanungsinstrumente - beinhaltend den Richtplan, den Zonenplan sowie das Baureglement und die Schutzverordnungen - komplett zu überarbeiten. Die vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe beschäftigt sich unter Beizug eines Raumplanungsbüros mit der Revision der Ortsplanung.