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eUmzug

Neu: Sie können Ihren Wohnortwechsel oder die Adressänderung per sofort auch elektronisch melden

Per sofort steht Ihnen die Möglichkeit offen, Ihren Wohnortswechsel elektronisch vorzunehmen. Klicken Sie dafür auf den untenstehenden Link und folgen Sie Schritt für Schritt der Anleitung.

Das Wichtigste zur Nutzung von eUmzug im Überblick

  • Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
  • Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihren Wohnortswechsel im Einwohneramt am Schalter zu melden.
  • Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Weitere Voraussetzungen und notwendige Unterlagen sind ausführlich aufgelistet
  • Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.
  • eUmzug ist noch nicht in der ganzen Schweiz verfügbar.

Link eUmzug

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