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Abstimmungen & Wahlen

Erneuerungswahlen der Behördenmitglieder für die Amtsdauer 2025/2028

Am 31. Dezember 2024 endet die Amtsdauer 2021 - 2024 der Gemeindebehörden (Gemeindepräsidium, Schulratspräsidium, Mitglieder des Gemeinderates, Mitglieder des Schulrates und Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission). Die Gesamterneuerungswahlen der Politischen Gemeinde Gams finden am Sonntag, 22. September 2024 statt.

Gemäss Gemeindeordnung der Gemeinde Gams sind folgende Mandate neu zu besetzen:

Politische Gemeinde Gams

  1. Wahl einer/s Gemeindepräsidentin bzw. -präsidenten
  2. Wahl einer/s Schulratspräsidentin bzw. -präsidenten
  3. Wahl von 3 Mitgliedern des Gemeinderates
  4. Wahl von 4 Mitgliedern des Schulrates
  5. Wahl von 5 Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission

Die Wahlvorschläge sind gemäss Art. 24 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (abgekürzt WAG) bei der Gemeinderatskanzlei Gams, Rathaus, Büro Nr. 7, 1. OG, bis spätestens 5. Juli 2024, 12.00 Uhr einzureichen. Das Datum des Post­stempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Download Formulare für Einreichung Wahlvorschläge

Die Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen für sämtliche Behördenmitglieder der Politischen Gemeinde Gams können nachfolgend herunterladen und ausgedruckt werden:

Wahlvorschlag Gemeindepräsident/in [pdf, 72 KB]

Wahlvorschlag Mitglied Gemeinderat [pdf, 74 KB]

Wahlvorschlag Schulratspräsident/in [pdf, 85 KB]

Wahlvorschlag Mitglied Schulrat [pdf, 69 KB]

Wahlvorschlag Mitglied Geschäftsprüfungskommission [pdf, 87 KB]

Zweiter Wahlgang oder stille Wahl
Kommt keine stille Wahl zustande, findet der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge für den 2. Wahlgang sind bis spätestens Montag, 30. September 2024, 12.00 h, der Gemeinderatskanzlei (Rathaus, Büro Nr. 7) einzureichen.

Detaillierte Informationen zum Ablauf und zu rechtlichen Grundlagen können Sie aus diesem Merkblatt [pdf, 51 KB] entnehmen.

***

Abstimmungskalender 2024

Die Abstimmungstermine wurden für den Kanton St.Gallen wie folgt festgelegt:

Datum Veranstaltung
3. März Wahl Mitglieder Kantonsrat und 1. Wahlgang Erneuerungswahl Mitglieder Regierung Kanton St.Gallen
14. April Allfälliger zweiter Wahlgang für die Mitglieder der St.Galler Regierung
9. Juni Eidgenössische und kommunale Volksabstimmungen
22. Sept Erneuerungswahlen der Behördenmitglieder für Amtsdauer 2025/2028
24. Nov. Allfälliger zweiter Wahlgang für die Erneuerungswahlen kommunale Behörden und Blankodatum weitere Abstimmungsvorlagen

Urnenöffnungszeiten

Am Abstimmungs-/Wahlsonntag ist die Urne für die persönliche Stimmabgabe im Rathaus von 09.30 bis 11.00 Uhr aufgestellt.
Bis 11.00 Uhr können auch briefliche Stimmabgaben in den Briefkasten beim Rathaus Gams eingeworfen werden. Der Briefkasten wird um 11.00 Uhr letztmals geleert.

Publikation von Abstimmungs- und Wahlergebnissen

Die eidgenössischen Gemeindeergebnisse dürfen erst ab 12.00 Uhr des Abstimmungs- bzw. Wahltages publik gemacht werden.

Die Abstimmungsprotokolle werden am Abstimmungs- bzw. Wahltag, ab 12.00 Uhr bzw. nach Beendigung der Auszählungsarbeiten des Stimmbüros auf der Gemeinde-Website veröffentlicht: Resultate

Bitte beachten Sie, dass Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen nur Teilresultate sind. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.wab.sg.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren oder nicht zusammen mit den Abstimmungs- bzw. Wahlunterlagen erhalten haben, nehmen Sie bitte mit der Gemeinderatskanzlei Kontakt auf.

Schweiz als Urne

Brieflich abstimmen - Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das «Amtliche Stimmzettelkuvert» und kleben dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Amtlichen Stimmzettelkuvert in das "Zustell- und Antwortkuvert für Wahlen und Abstimmungen", so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken, im Gemeindebriefkasten einwerfen oder es während der Büroöffnungszeiten auf der Gemeinde abgeben. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kuvert bei Postaufgabe bis spätestens Dienstag vor dem Abstimmungssonntag einwerfen, da die Zustellung mit B-Post erfolgt.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird,
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt,
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
  • oder das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist.

 

VoteInfo - mobiler Zugang zu Abstimmungsinfos

Mit der neuen App «VoteInfo» kann einfacher als je zuvor auf offizielle Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen zugegriffen werden. Die Anwendung erinnert den Nutzer an laufende Abstimmungen und enthält Erläuterungen zu Abstimmungsvorlagen in Form von Texten und Videos.
Zusätzlich sind an Abstimmungssonttagen ab 12 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse zu nationalen und kantonalen Abstimmungen zu finden.

Lade jetzt «VoteInfo» im App Store (iOS) oder auf Google Play (Android) kostenlos herunter.


 



 

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