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Abstimmungen & Wahlen

Abstimmungskalender 2026

Die Abstimmungstermine für eidgenössische, kantonale oder kommunale Vorlagen wurden wie folgt festgelegt:

Datum Veranstaltung
8. März Eidgenössische, Kantonale und Kommunale Volksabstimmung
1. April Ordentliche Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Gams
14. Juni Eidgenössische und Kantonale Volksabstimmungen (Blankotermin)
27. Sept. Eidgenössische und Kantonale Volksabstimmungen (Blankotermin)
29. Nov. Eidgenössische und Kantonale Volksabstimmungen (Blankotermin)

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Urnenöffnungszeiten

Am Abstimmungs-/Wahlsonntag ist die Urne für die persönliche Stimmabgabe im Rathaus von 09.30 bis 11.00 Uhr aufgestellt. Bis 11.00 Uhr können auch briefliche Stimmabgaben in den Briefkasten beim Rathaus Gams, Hof 1, 9473 Gams eingeworfen werden. Der Briefkasten wird um 11.00 Uhr letztmals geleert.

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Publikation von Abstimmungs- und Wahlergebnissen

Die eidgenössischen Gemeindeergebnisse dürfen erst ab 12.00 Uhr des Abstimmungs- bzw. Wahltages publik gemacht werden.

Die Abstimmungsprotokolle werden am Abstimmungs- bzw. Wahltag, ab 12.00 Uhr bzw. nach Beendigung der Auszählungsarbeiten des Stimmbüros auf der Gemeinde-Website veröffentlicht: Resultate

Bitte beachten Sie, dass Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen nur Teilresultate sind. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.wab.sg.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren oder nicht zusammen mit den Abstimmungs- bzw. Wahlunterlagen erhalten haben, nehmen Sie bitte mit der Gemeinderatskanzlei Kontakt auf.

Schweiz als Urne

Brieflich abstimmen - was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das «Amtliche Stimmzettelkuvert» und kleben dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Amtlichen Stimmzettelkuvert in das "Zustell- und Antwortkuvert für Wahlen und Abstimmungen", so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken, im Gemeindebriefkasten einwerfen oder es während der Büroöffnungszeiten auf der Gemeinde abgeben. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kuvert bei Postaufgabe bis spätestens Dienstag vor dem Abstimmungssonntag einwerfen, da die Zustellung mit B-Post erfolgt.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird,
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt,
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
  • oder das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist.

VoteInfo - mobiler Zugang zu Abstimmungsinfos

Mit der App «VoteInfo» kann einfacher als je zuvor auf offizielle Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen zugegriffen werden. Die Anwendung erinnert den Nutzer an laufende Abstimmungen und enthält Erläuterungen zu Abstimmungsvorlagen in Form von Texten und Videos. Zusätzlich sind an Abstimmungssonttagen ab 12 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse zu nationalen und kantonalen Abstimmungen zu finden.

Lade jetzt «VoteInfo» im App Store (iOS) oder auf Google Play (Android) kostenlos herunter.



Ergebnisse früherer, eidgenössischer Abstimmungsvorlagen

Die Datenbank www.swissvotes.ch gibt Auskunft über die Vorlagen und die Resultate von mehr als 500 Abstimmungen auf Bundesebene seit 1848.



 

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