Feuerschutzkommission
Beschreibung Feuerschutzkommission
Aufgaben
- Der Gemeinderat bestellt eine Feuerschutzkommission von mindestens drei Mitgliedern.
- Dieser müssen der Feuerwehrkommandant und mindestens ein Mitglied des Gemeinderates angehören.
- Der Feuerschutzkommission steht zuhanden des Gemeinderates das Vorschlagsrecht für die Ernennung des Feuerwehrkommandanten, des Feuerschutzbeamten, der Feuerschauer und der Kaminfeger zu.
- Sie überwacht die Tätigkeit des Feuerschutzbeamten, der Feuerschauer, der Kaminfeger sowie der Feuerwehr und erteilt ihnen Weisungen.
Mitglieder
Mitglied/Funktion | Kontakt |
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Matthias Wettstein Funktion
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Zentrale 081 740 30 94 |
Michael Hardegger Funktion
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Roman Hardegger Funktion
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Philipp Kaiser Funktion
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Zentrale 079 470 13 41 |
Urs Kramer Funktion
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Zentrale 081 740 64 51 |
Doris Kaiser-Kolb Funktion
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