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Feuerschutzkommission

Beschreibung Feuerschutzkommission

Aufgaben

  • Der Gemeinderat bestellt eine Feuerschutzkommission von mindestens drei Mitgliedern.
  • Dieser müssen der Feuerwehrkommandant und mindestens ein Mitglied des Gemeinderates angehören.
  • Der Feuerschutzkommission steht zuhanden des Gemeinderates das Vorschlagsrecht für die Ernennung des Feuerwehrkommandanten, des Feuerschutzbeamten, der Feuerschauer und der Kaminfeger zu.
  • Sie überwacht die Tätigkeit des Feuerschutzbeamten, der Feuerschauer, der Kaminfeger sowie der Feuerwehr und erteilt ihnen Weisungen.

 

Mitglieder

Mitglied/Funktion
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