Asyl- und Flüchtlingswesen
Die Asylverordnung des Kantons St. Gallen regelt den Vollzug der eidgenössischen Asylgesetzgebung im Bereich der Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen, stellt die Zuständigkeiten klar und beschreibt das Zuweisungsverfahren an die Gemeinden.
Gemäss einem speziellen Verteilschlüssel sind die Gemeinden verpflichtet Asylsuchende und Flüchtlinge unterzubringen und zu betreuen. In Gams werden die Asylsuchenden und Flüchtlinge in verschiedenen Liegenschaften untergebracht.