Navigieren in der Gemeinde Gams

Hundekontrolle

Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, lassen Sie sich bei Ihrer Gemeinde als Hundehalter auf Amicus registrieren. Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post oder E-Mail zugestellt. Damit können Sie sich bei Amicus einloggen.

Wie registrieren Sie Ihren Hund?
Welpen müssen in den ersten drei Monaten – spätestens aber vor Weitergabe an den neuen Hundehalter – vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Der Tierarzt registriert anschliessend den Hund in Amicus.
Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Davon ausgenommen sind Hunde, die für Ferien oder einen Kurzaufenthalt vorübergehend eingeführt werden.

Passwort vergessen?
Sie können mit Ihrer E-Mail-Adresse ein temporäres Passwort anfordern. Falls in Ihrem Benutzerkonto keine E-Mail-Adresse hinterlegt ist, melden Sie sich beim Helpdesk (0848 777 100) oder bei Ihrer Wohngemeinde. Bitte halten Sie Ihre Personen-ID bereit.

Sie möchten einen Halterwechsel melden?
Ein Halterwechsel besteht immer aus zwei Meldungen: aus einer «Weitergabe» durch den bisherigen Halter und einer «Übernahme» durch den neuen Halter. Beide Parteien müssen den Wechsel aktiv in ihrem Benutzerkonto bestätigen.
Weitergabe: Bringen Sie die Personen-ID sowie Vor- und Nachname des neuen Besitzers in Erfahrung. Loggen Sie sich in Ihrem Benutzerkonto ein und erfassen Sie im entsprechenden Tierdetail eine «Weitergabe». Der Hund steht nun beim neuen Halter zur Übernahme bereit.
Übernahme: Loggen Sie sich in Ihrem Benutzerkonto ein und klicken Sie im Register «Übernahme innerhalb der Schweiz» auf den Button «übernehmen». Erst jetzt ist der Halterwechsel abgeschlossen.

Ihr Hund ist aus dem Ausland?
Gehen Sie mit Ihrem Hund zum Tierarzt, damit dieser die Mikrochipnummer überprüfen kann. Der Tierarzt registriert dann bei Amicus einen «Import».

Ihr Hund geht ins Ausland?
Erfassen Sie im Register «Exportadresse im Ausland» das Exportdatum und das Exportland. Alle weiteren Eingabefelder sind optional.

Ihr Hund ist verstorben?
Geben Sie bitte im Tierdetail das Todesdatum ein. Das Todesdatum kann auch von der Gemeinde oder Ihrem Tierarzt eingetragen werden.

Sie ziehen um?
Melden Sie Adressänderungen Ihrer Wohngemeinde. Falls Sie ins Ausland ziehen, meldet die Gemeinde einen «Wegzug ins Ausland». Hunde, welche zum Zeitpunkt des Wegzugs auf Ihrer Personen-ID registriert sind, werden damit automatisch «exportiert».

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. 

Hundesteuer
Die Hundeabgabe wird den Hundehaltenden jährlich in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr pro Hund beträgt in Gams CHF 100.00.


 

Energiestadt Gams - es lohnt sich
open positions