Identitätskarten / Pass
Benötigen Sie als Schweizerbürger/in einen Reisepass oder eine Identitätskarte?
Wie lange dauert die Anfertigung?
Maximal 10 Arbeitstage ab Beantragung.
Wo können die Ausweise beantragt werden?
Identitätskarte: Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde
Schweizer Pass: Ausweisstelle St. Gallen
Welche Unterlagen sind für die Identitätskarte erforderlich?
1 Passfoto (die Kriterien für die Annahme von Passfotos werden sehr streng gehandhabt). Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen und sich über seine Identität ausweisen können. Der alte Ausweis ist mitzubringen. Falls ein gültiges Ausweispapier gestohlen wurde oder nicht mehr auffindbar ist, benötigen wir eine Verlustanzeige der Polizei.
Welche Unterlagen sind für den Pass erforderlich?
Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen und sich über seine Identität ausweisen können. Der alte Ausweis ist mitzubringen. Falls ein gültiges Ausweispapier gestohlen wurde oder nicht mehr auffindbar ist, wird eine Verlustanzeige der Polizei benötigt. Für die persönliche Vorsprache in St. Gallen muss zwingend ein Termin vereinbart werden.
(Internetantrag - EJPD (admin.ch) oder Tel. 058 229 36 31)
Wie lange sind die Ausweise gültig?
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Erwachsene |
10 Jahre |
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Kinder bis 18 Jahre |
5 Jahre |
Wie viel kosten der Pass und die Identitätskarte?
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ID
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Pass
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Pass + ID Kombi (Ausweisstelle) |
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Erwachsene: |
Fr. 70.– |
Fr. 145.– |
Fr. 158.– |
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Kinder: |
Fr. 35.– |
Fr. 65.– |
Fr. 78.– |
Was ist zu tun, wenn dringend ein Ausweis benötigt wird?
Der provisorische Pass kann bei der Ausweisstelle in St. Gallen oder bei einer Schweizer Vertretung im Ausland beantragt werden. Er ist während der anstehenden Reise gültig, maximal 12 Monate und wird nur in dringenden, begründeten Fällen ausgestellt. Die Kosten belaufen sich für Erwachsene und Kinder auf je Fr. 100.—.
Weitere Informationen über den Schweizer Pass oder das Kombi-Angebot
Reisepass / Kombi-Angebot | sg.ch
Was muss sonst noch beachtet werden?
- Für die Erstellung des Passes in St. Gallen muss zwingend ein Termin vereinbart werden
- Es werden keine Notidentitätskarten mehr ausgestellt.
- Kinder können nicht mehr in die Pässe der Eltern eingetragen werden.
- Passverlängerungen sind nicht mehr möglich.