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Tierschutz / Tierschutzbeauftragte

Gemäss Vollzugsverordnung zur Bundesgesetzgebung über den Tierschutz vom 21. September 1982 (sGS 645.1) übt das Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen die Aufsicht über den Vollzug der Bundesgesetzgebung betreffend Tierschutz aus. Laut Art. 6 unterstützt die politische Gemeinde das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Sie bezeichnet eine Person, welche für die Überwachung der Tierhaltung zuständig ist.

Unter Überwachung der Tierhaltung sind beispielsweise folgende Aufgaben zu verstehen: Augen offen halten für Tierschutzvergehen in der Gemeinde (z.B. zu kleine Kaninchenställe, zu kleine Tiergehege, Kettenhunde ohne Auslauf, Kühe ohne Auslaufmöglichkeiten usw.). Es ist nicht vorgesehen, dass Tierschutzbeauftragte aktiv Routinekontrollen durchführen. Wird ein Missstand entdeckt oder vermutet, kann in einfachen Fällen selber eingeschritten werden oder wenn der Fall komplizierter erscheint, das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen eingeschaltet werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Kantons St.Gallen Link Veterinärdienst St.Gallen

Kontakt

Fluri Marion
Natel: 079 646 38 69
Mail: tierschutz@gams.ch

Bitte nehmen Sie per Mail mit unserer Tierschutzbeauftragten Kontakt auf und schildern Sie Ihre Feststellungen.

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