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Adressauskünfte

Adressauskünfte können im Rahmen des Datenschutzes auch an Privatpersonen, Firmen und Institutionen erteilt werden. Art. 11-16 des kantonalen Datenschutzgesetzes, sieht vor, dass Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Zuzugsort/-datum, Wegzugsort/-datum und neue Adresse, allenfalls Sterbedatum/-ort bekannt gegeben werden dürfen. Bei Ausländern und Ausländerinnen kann zusätzlich Auskunft über den Status des Wohnsitzes (Bewilligung) gegeben werden. Bei allen Adressanfragen ist ein Interessensnachweis erforderlich.
Bitte beachten Sie:
Je genauer Ihre Angaben zur gesuchten Person sind (z.B. Geburtsdatum, alte Adresse), desto schneller lässt sich die gesuchte Person identifizieren.

Die Auskunftserteilung kostet CHF 15.00

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