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Eingereichte Wahlvorschläge Ersatzwahl für ein Mitglied des Schulrates

Am Sonntag, 27. September 2026 findet der 1. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Schulrates für den Rest der Amtsdauer 2025 bis 2028 statt. Die Stimmberechtigten waren eingeladen, Kandidierende für die Behörden der Politischen Gemeinde vorzuschlagen.

Innerhalb der vorgegebenen Frist, die am 3. Juli 2026, 11.30 Uhr, abgelaufen ist, ist folgender Wahlvorschlag bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht worden:

Ersatzwahl Mitglied des Schulrates 

  • Lenherr-Wunder Angela, Coiffeuse, Hausfrau und Mutter, Gasenzenstrasse 50, 9473 Gams (parteilos, neu)

Die Zustimmungserklärung der Kandidierenden liegt vor. Der vorstehende Wahlvor­schlag ist gemäss Art. 24 des kantonalen Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, abgekürzt WAG) gültig.

Zweiter Wahlgang

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 29. November 2026, statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens bis Freitag, 2. Oktober 2026, 12.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Im zweiten Wahlgang ist für die Wahl der Gemeindebehörden auch eine stille Wahl nach den Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

9473 Gams, 3. Juli 2026, 14.00 Uhr

Politische Gemeinde Gams
Die Gemeinderatskanzlei

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