Ortsplanungsrevision - öffentliche Auflage
Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat Gams in Anwendung von Art. 7 und Art. 34 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) die Rahmennutzungsplanung für die Gemeinde Gams verabschiedet.
Der öffentlichen Auflage unterstellt und rechtlich anfechtbar sind folgende Planungsbestandteile:
- Zonenplan
- Baureglement
- Waldfeststellung (Detailpläne)
Die Erlasse liegen in Anwendung von Art. 41 PBG während 30 Tagen vom 9. Juni bis 8. Juli 2026 öffentlich auf. Diese sind während der Auflagefrist im Besprechungszimmer der Bauverwaltung Gams, Gasenzenstrasse 9, sowie digital einsehbar. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.
Gleichzeitig werden der kommunale Richtplan, der Planungs- und Mitwirkungsbericht, die Anhänge zum Baureglement sowie die Ausführungsbestimmungen zum ökologischen Ausgleich inkl. Nachweistabelle öffentlich bekannt gemacht. Diese Unterlagen unterstehen nicht dem Einspracheverfahren.
Die Waldfeststellung (Waldgrenzen) wurde durch das Kantonsforstamt St.Gallen in Anwendung von Art. 10 und 13 des eidg. Waldgesetzes erlassen.
Rechtsmittel:
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Beschluss des Gemeinderats, das Baureglement und den Zonenplan beim Gemeinderat Gams schriftlich Einsprache erhoben werden (Art. 41 Abs. 1 PBG in Verbindung mit Art. 153 Abs. 1 und 3 PBG).
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 152 ff PBG und Art. 45 VRP). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Die Planungsunterlagen finden Sie digital unter folgendem LINK: