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Gesamterneuerungswahlen der Behörden der Polit. Gemeinde Gams für die Amtsdauer 2025-2028

Am 31. Dezember 2024 endet die Amtsdauer 2021 - 2024 der Gemeindebehörden der Politischen Gemeinde Gams. Die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2025 bis 2028 finden am Sonntag, 22. September 2024 statt.

Gemäss Gemeindeordnung sind folgende Mandate neu zu besetzen:

Politische Gemeinde Gams

  1. Wahl einer/s Gemeindepräsidentin bzw. -präsidenten
  2. Wahl einer/s Schulratspräsidentin bzw. -präsidenten
  3. Wahl von 3 Mitgliedern des Gemeinderates
  4. Wahl von 4 Mitgliedern des Schulrates
  5. Wahl von 5 Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission

Die Wahlvorschläge sind gemäss Art. 24 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (abgekürzt WAG) bei der Gemeinderatskanzlei Gams, Rathaus, Büro Nr. 7, 1. OG, bis spätestens 5. Juli 2024, 12.00 Uhr einzureichen. Das Datum des Post­stempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Download Formulare für Einreichung Wahlvorschläge

Die Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen für sämtliche Behördenmitglieder der Politischen Gemeinde Gams können nachfolgend herunterladen und ausgedruckt werden:

Wahlvorschlag Gemeindepräsident/in [pdf, 72 KB]

Wahlvorschlag Mitglied Gemeinderat [pdf, 74 KB]

Wahlvorschlag Schulratspräsident/in [pdf, 85 KB]

Wahlvorschlag Mitglied Schulrat [pdf, 69 KB]

Wahlvorschlag Mitglied Geschäftsprüfungskommission [pdf, 87 KB]

Zweiter Wahlgang oder stille Wahl
Kommt keine stille Wahl zustande, findet der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge für den 2. Wahlgang sind bis spätestens Montag, 30. September 2024, 12.00 h, der Gemeinderatskanzlei (Rathaus, Büro Nr. 7) einzureichen.

Detaillierte Informationen zum Ablauf und zu rechtlichen Grundlagen können Sie aus diesem Merkblatt [pdf, 51 KB] entnehmen.

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