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Räumung von Erdbestattungsgräbern

Auf dem Friedhof Gams ist die gesetzliche Grabesruhe für einen Teil der Erdbestattungsgräber abgelaufen. Gemäss Art. 14 lit. c des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Gams beträgt die Grabesruhe für Beisetzungen in Erdbestattung 20 Jahre. Gemäss Art. 34 des Friedhof- und Bestattungsreglements verfügt der Gemeinderat deshalb per 30. April 2024 die Räumung des Feldes Nordwest 2 der Erdbestattungsgräber (Gräber Nr. 489 - 556, von 26.03.1998 bis 04.11.2003). Die amtliche Publikation erfolgt Mitte Januar 2024 im Werdenberger&Obertoggenburger, dem amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Gams.

Die für den Grabunterhalt verantwortlichen Personen werden höflich gebeten, Grabmäler, Weihwassergeschirre, Pflanzen, usw. auf diesen Gräbern bis spätestens Ende April 2024 zu räumen. Über verbleibende Grabmäler und Pflanzen wird nachher entschädigungslos verfügt (Art. 27 VV zum Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen, sGS 458.11).

Die Räumung der Erdbestattungsgräber erfolgt im Mai 2024.

Allfällige Fragen beantwortet Tobias Kaiser, Leiter Werkhof, Telefon 081 740 64 22 oder per Mail an: werkhof@gams.ch

Besten Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

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