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Sondernutzungsplan Wanne-Ebni in Kraft

Der Sondernutzungsplan Wanne-Ebni wurde vom Gemeinderat per 15. Mai 2022 in Kraft gesetzt.

Am 8. März 2021 hat der Gemeinderat den Sondernutzungsplan «Wanne-Ebni» mit be­sonderen Bauvorschriften erlassen. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) hat den Sondernutzungsplan am 28. Januar 2022 genehmigt. Nachdem die während dem Auflageverfahren eingegangenen Einsprachen erledigt wurden, hat der Gemeinderat die Genehmigung dieses Erlasses zur Kenntnis genommen und die Inkraftsetzung des Sondernutzungsplans «Wanne-Ebni» per 15. Mai 2022 beschlossen.

Der Erlass mit besonderen Bauvorschriften ist im ÖREB-Kataster auf dem Geoportal des Kantons St.Gallen jederzeit unter diesem Link einsehbar.

Aufhebung Planungszone «Wanne-Ebni» und Planungszone «Wanne-Büelbach»

Mit der Inkraftsetzung beziehungsweise dem Vollzugsbeginn des Sondernutzungsplans Wanne-Ebni werden die Planungszone „Wanne-Ebni“ und die Planungszone „Wanne-Büelbach“ per 15. Mai 2022 aufgehoben.

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