Elterninfo ABC
A
Absenzen
Die Eltern sind verpflichtet, für den lückenlosen Schulbesuch ihres Kindes zu sorgen. Ist das Kind krank oder kann es aus anderen unvorhersehbaren Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, ist die Klassenlehrperson vor Unterrichtsbeginn zu benachrichtigen.
Trifft ein Kind bis 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Schule ein und es liegt keine Absenzmeldung vor, so informiert die Lehrperson die Eltern telefonisch.
Ansprechperson
Erste Ansprechperson für Schülerinnen, Schüler und Eltern ist bei Fragen und Problemen aller Art die Klassenlehrperson. Die zuständige Schulleitung gilt als zweite Ansprechperson.
D
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Kinder mit Migrationshintergrund werden mit dem Angebot "Deutsch als Zweitsprache (DaZ)" im Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache unterstützt und gefördert. Im DaZ-Unterricht werden dem Kind schriftliche und mündliche Deutschkenntnisse vermittelt, mit denen es sich im Alltag zurechtfinden und dem Unterricht in der Klasse folgen kann. Die Lerninhalte werden einerseits auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und andererseits auf die Themen der Klasse abgestimmt.
Im Förderkonzept der Schule Gams [pdf, 1.4 MB] sind die Details in Teil D "Deutschunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund" definiert.
F
Ferien
Die Herbst-, Weihnachts-, Frühlings- und Sommerschulferien der öffentlichen Volksschule werden durch den Bildungsrat bestimmt und sind somit durch den Kanton St. Gallen vorgegeben. Die Wintersportferien sind regional unterschiedlich geregelt und werden in den Gemeinden festgelegt.
I
Integrierte Förderung
Die Schule Gams arbeitet grundsätzlich integriert. Die sonderpädagogischen Massnahmen sind so ausgerichtet, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf die Regelklassen der Volksschule besuchen können.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
K
Kinderbetreuung
Das Betreuungsangebot des Schülerhort Plus in Gams umfasst einen Mittagstisch, Nachmittags- und Spätbetreuung inklusive Aufgabenbegleitung und wird von der Kinderbetreuung Grabs-Gams-Sennwald betrieben.
Krankheit
Krankheitsbedingte Absenzen von Schülerinnen und Schülern sind der entsprechenden Lehrperson vor der ersten Ausfallschulstunde mitzuteilen. Bei Schulbuskindern muss auch der Schulbusfahrer bzw. die Schulbusfahrerin informiert werden. Auch individuelle Lektionen wie Musikstunden und Therapien sind abzumelden.
L
Läuse / Lausbekämpfung
Läuse können bei allen Personen auftreten, trotz guter häuslicher und körperlicher Hygiene. Wichtig ist, dass die Eltern schnell handeln und keine Hemmungen haben, den Läusebefall der Schule zu melden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Website unter Lausbekämpfung.
Lehrplan 21
Seit dem Schuljahr 2017/18 bildet der Lehrplan Volksschule die neue rechtliche Grundlage der kantonalen Volksschule. Der Lehrplan Volksschule des Kantons St.Gallen basiert inhaltlich auf dem Lehrplan 21, ergänzt wurde dieser durch kantonsspezifische Rahmenbedingungen.
Mit dem Lehrplan 21 werden die Ziele des Unterrichts an der Volksschule in den 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantonen harmonisiert.
Im Lehrplan Volksschule werden die Unterrichtsziele in Form von Kompetenzen festgelegt. Das bedeutet, dass beim Lernen das Verknüpfen und Anwenden von Wissen wichtig ist. Ihr Kind macht sich in der Schule mit unterschiedlichen Themen vertraut. Es erlernt verschiedene Fähigkeiten und Fertigkeiten wie zum Beispiel Schreiben oder Rechnen. Dadurch erwirbt es Wissen und Können. Ihr Kind wird immer wieder ermuntert, sein Wissen mit seinem Können zu verbinden und es in verschiedenen – auch alltäglichen – Situationen praktisch anzuwenden. Indem es das Erlernte selbstständig und verantwortungsvoll nutzt, wird es kompetent. Durch den häufigen Gebrauch gewinnt Ihr Kind Vertrauen in sein Wissen und Können. Es ist motiviert, dieses weiterhin zu nutzen und zu vertiefen. Beim weiteren Lernen setzt es die eigenen Vorkenntnisse ein und erweitert sie
M
Mittagstisch
Der Mittagstisch für die Gamser Schulkinder ist zentral gelegen im Mehrzweckraum des Schulhauses Hof untergebracht. Der Schülerhort Plus bietet auch eine Aufgabenbegleitung sowie Nachmittagsbetreuung an und wird durch die Kinderbetreuung Grabs-Gams-Sennwald betrieben.
R
Rauchverbot
In sämtlichen Räumen der Schulhäuser und Turnhallen der Schule Gams gilt ein generelles Rauchverbot.
Für Schülerinnen und Schüler gilt ein absolutes Rauchverbot während der Schulzeit nicht nur innerhalb der Schulhäuser und Turnhallen, sondern auch auf den Aussenarealen der Schulanlagen.
S
Schülerhort
Der Schülerhort Plus wird von der Kinderbetreuung Grabs-Gams-Sennwald betrieben. Das Betreuungsangebot umfasst einen Mittagstisch, Nachmittags- und Spätbetreuung inklusive Aufgabenbegleitung. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kinderbetreuung Grabs-Gams-Sennwald.
Schulärztliche Vorsorgeuntersuchung
Die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ist wichtig! Regelmässige Untersuchungen helfen dabei, möglichst frühzeitig eventuelle Auffälligkeiten entdecken und behandeln zu können, welche der schulischen Entwicklung entgegenstehen.
Die schulärztlichen Untersuchungen finden im 2. Kindergartenjahr, in der 5. Primarklasse sowie in der 2. Oberstufe statt.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter Schulärztlicher Dienst.
Schulferien
Die Herbst-, Weihnachts-, Frühlings- und Sommerschulferien der öffentlichen Volksschule werden durch den Bildungsrat bestimmt und sind somit durch den Kanton St. Gallen vorgegeben. Die Wintersportferien sind regional unterschiedlich geregelt und werden in den Gemeinden festgelegt.
Schulwegsicherheit
Schulzahnpflege
Die schulzahnärztlichen Untersuchungen beginnen mit dem Eintritt in den Kindergarten und erstrecken sich bis zum Austritt aus der Volksschule. Laut Schulgesetz ist ein schulzahnärztlicher Untersuch pro Jahr für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter Schulzahnpflege.
T
Trendfahrzeuge im Strassenverkehr - Tipps der Kapo St. Gallen

Die Unfallzahlen mit E-Bikes, aber auch mit E-Scooter nehmen zu. Polizei.news hat in Kooperation mit der Kantonspolizei St. Gallen Tipps und Regelungen zum Umgang mit den Trendfahrzeugen in einem Ratgeber zusammengestellt, um die Erziehungsberechtigten wie auch die Schülerinnen und Schüler für den korrekten Umgang mit diesen "Fun-Geräten" zu sensibilisieren. Informieren Sie sich bereits vor dem Kauf und helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden.
Trendfahrzeuge im Strassenverkehr - Tipps der Kapo St. Gallen
V
Versicherung
Seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes mit der obligatorischen Grundversicherung ist jedes Kind privat gegen Unfall versichert. Es besteht keine Schülerunfallversicherung mehr. Schäden, die durch Schülerinnen und Schüler während des Schulbetriebes verursacht werden, sind nur dann versichert, wenn der oder die Geschädigte eine Person ist, welche nicht in den Schulbetrieb involviert ist. Das heisst, wenn es sich um eine unbeteiligte Drittperson handelt. Die schulinternen Schäden an Personen und Sachen sind demnach über die Privathaftpflicht des Kindes, welches den Schaden verursacht hat, abzuwickeln.
W
Wegzug aus der Gemeinde
Ein Wegzug aus der Gemeinde Gams ist von den Eltern möglichst frühzeitig der Klassenlehrperson und der Schulverwaltung mitzuteilen. Die Schulverwaltung überweist die Schülerin bzw. den Schüler an die Schule des neuen Wohnortes.
Der Wegzug muss in jedem Fall auch dem Einwohneramt der Gemeinde Gams gemeldet werden!
Z
Zuzug in die Gemeinde
Eltern mit schulpflichtigen Kindern müssen aufgrund der Meldepflicht ihren Zuzug in die Gemeinde Gams der Schulverwaltung melden. Bitte nutzen Sie hierfür unser Anmeldeformular [pdf, 322 KB]. Es wird um eine möglichst frühzeitige Mitteilung gebeten. Nach erfolgter Anmeldung wird die zuständige Schulleitung die Klassenzuteilung vornehmen und den Eltern alle nötigen Informationen zum Schuleintritt direkt zukommen lassen.
Falls das Kind nicht in die Regelschule Gams eintritt, sondern ausserhalb der Gemeinde beschult wird, muss die Schulverwaltung diesbezüglich informiert werden. Beim Besuch einer Privatschule ist zudem innert 14 Tagen nach Zuzug eine Schulbestätigung an die Schulverwaltung einzureichen.
Der Zuzug ist in jedem Fall auch dem Einwohneramt zu melden!