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Elterninfo ABC

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A

Absenzen

Die Eltern sind verpflichtet, für den lückenlosen Schulbesuch ihres Kindes zu sorgen. Ist das Kind krank oder kann es aus anderen unvorhersehbaren Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, ist die Klassenlehrperson vor Unterrichtsbeginn zu benachrichtigen.

Trifft ein Kind bis 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Schule ein und es liegt keine Absenzmeldung vor, so informiert die Lehrperson die Eltern telefonisch.

Ansprechperson

Erste Ansprechperson für Schülerinnen, Schüler und Eltern ist bei Fragen und Problemen aller Art die Klassenlehrperson. Die zuständige Schulleitung gilt als zweite Ansprechperson.

D

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Kinder mit Migrationshintergrund werden mit dem Angebot "Deutsch als Zweitsprache (DaZ)" im Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache unterstützt und gefördert. Im DaZ-Unterricht werden dem Kind schriftliche und mündliche Deutschkenntnisse vermittelt, mit denen es sich im Alltag zurechtfinden und dem Unterricht in der Klasse folgen kann. Die Lerninhalte werden einerseits auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und andererseits auf die Themen der Klasse abgestimmt.  

Im Förderkonzept der Schule Gams [pdf, 1.4 MB] sind die Details in Teil D "Deutschunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund" definiert. 

 

 

F

Ferien

Die Herbst-, Weihnachts-, Frühlings- und Sommerschulferien der öffentlichen Volksschule werden durch den Bildungsrat bestimmt und sind somit durch den Kanton St. Gallen vorgegeben. Die Wintersportferien sind regional unterschiedlich geregelt und werden in den Gemeinden festgelegt.

Ferienplan

I

Integrierte Förderung

Die Schule Gams arbeitet grundsätzlich integriert. Die sonderpädagogischen Massnahmen sind so ausgerichtet, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf die Regelklassen der Volksschule besuchen können.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

K

Kinderbetreuung

Das Betreuungsangebot des Schülerhort Plus in Gams umfasst einen Mittagstisch, Nachmittags- und Spätbetreuung inklusive Aufgabenbegleitung und wird von der Kinderbetreuung Grabs-Gams-Sennwald betrieben.

Krankheit

Krankheitsbedingte Absenzen von Schülerinnen und Schülern sind der entsprechenden Lehrperson vor der ersten Ausfallschulstunde mitzuteilen. Bei Schulbuskindern muss auch der Schulbusfahrer bzw. die Schulbusfahrerin informiert werden. Auch individuelle Lektionen wie Musikstunden und Therapien sind abzumelden.

L

Läuse / Lausbekämpfung

Läuse können bei allen Personen auftreten, trotz guter häuslicher und körperlicher Hygiene. Wichtig ist, dass die Eltern schnell handeln und keine Hemmungen haben, den Läusebefall der Schule zu melden. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Website unter Lausbekämpfung.

 

Lehrplan 21

Seit dem Schuljahr 2017/18 bildet der Lehrplan Volksschule die neue rechtliche Grundlage der kantonalen Volksschule. Der Lehrplan Volksschule des Kantons St.Gallen basiert inhaltlich auf dem Lehrplan 21, ergänzt wurde dieser durch kantonsspezifische Rahmenbedingungen.

Mit dem Lehrplan 21 werden die Ziele des Unterrichts an der Volksschule in den 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantonen harmonisiert. 

Im Lehrplan Volksschule werden die Unterrichtsziele in Form von Kompetenzen festgelegt. Das bedeutet, dass beim Lernen das Verknüpfen und Anwenden von Wissen wichtig ist. Ihr Kind macht sich in der Schule mit unterschiedlichen Themen vertraut. Es erlernt verschiedene Fähigkeiten und Fertigkeiten wie zum Beispiel Schreiben oder Rechnen. Dadurch erwirbt es Wissen und Können. Ihr Kind wird immer wieder ermuntert, sein Wissen mit seinem Können zu verbinden und es in verschiedenen – auch alltäglichen – Situationen praktisch anzuwenden. Indem es das Erlernte selbstständig und verantwortungsvoll nutzt, wird es kompetent. Durch den häufigen Gebrauch gewinnt Ihr Kind Vertrauen in sein Wissen und Können. Es ist motiviert, dieses weiterhin zu nutzen und zu vertiefen. Beim weiteren Lernen setzt es die eigenen Vorkenntnisse ein und erweitert sie 

Kanton St. Gallen Lehrplan Volksschule ("Lehrplan 21") 

M

Mittagstisch

Der Mittagstisch für die Gamser Schulkinder ist zentral gelegen im Mehrzweckraum des Schulhauses Hof untergebracht. Der Schülerhort Plus bietet auch eine Aufgabenbegleitung sowie Nachmittagsbetreuung an und wird durch die Kinderbetreuung Grabs-Gams-Sennwald betrieben. 

R

Rauchverbot

In sämtlichen Räumen der Schulhäuser und Turnhallen der Schule Gams gilt ein generelles Rauchverbot.

Für Schülerinnen und Schüler gilt ein absolutes Rauchverbot während der Schulzeit nicht nur innerhalb der Schulhäuser und Turnhallen, sondern auch auf den Aussenarealen der Schulanlagen.

 

S

Schülerhort

Der Schülerhort Plus wird von der Kinderbetreuung Grabs-Gams-Sennwald betrieben. Das Betreuungsangebot umfasst einen Mittagstisch, Nachmittags- und Spätbetreuung inklusive Aufgabenbegleitung. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kinderbetreuung Grabs-Gams-Sennwald.

Schulärztliche Vorsorgeuntersuchung

Die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ist wichtig! Regelmässige Untersuchungen helfen dabei, möglichst frühzeitig eventuelle Auffälligkeiten entdecken und behandeln zu können, welche der schulischen Entwicklung entgegenstehen.

Die schulärztlichen Untersuchungen finden im 2. Kindergartenjahr, in der 5. Primarklasse sowie in der 2. Oberstufe statt.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter Schulärztlicher Dienst.

Schulferien

Die Herbst-, Weihnachts-, Frühlings- und Sommerschulferien der öffentlichen Volksschule werden durch den Bildungsrat bestimmt und sind somit durch den Kanton St. Gallen vorgegeben. Die Wintersportferien sind regional unterschiedlich geregelt und werden in den Gemeinden festgelegt.

Ferienplan

Schulwegsicherheit

Immer wieder ist die Schulwegsicherheit ein grosses Thema. Die Schule Gams hat dazu nachfolgende Grundsätze, Anregungen und Tipps zu Ihrer Unterstützung zusammengestellt.

  • Der Schulweg von Kindern liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Eltern. Es ist somit Sache der Eltern, dafür zu sorgen, dass Ihr Kind auf dem Schulweg nicht zu Schaden kommt und andere nicht schädigt.
  • Der Schulweg zu Fuss ist neben einer äusserst wichtigen Lebensschulung ein gutes Verkehrstraining, das bereits für Kinder im Kindergarten empfohlen wird. Die körper­liche Bewegung dient der Gesundheit und der Entwicklung. Ausserdem können soziale Kontakte geknüpft und gepflegt werden.
    • Bereits im Kindergarten führt die Schule Gams Verkehrsschulungen mit einem Polizisten durch. Hier lernen die Kinder das sichere Überqueren einer Strasse auf dem Fuss­gängerstreifen.
  • Erst- bis Drittklässler sind von ihrer Entwicklung her in der Regel nicht genügend verkehrs­sicher, um den Schulweg mit dem Velo zu bewältigen.
    • In der Schule Gams werden zwischen der 4. und 6. Klasse Verkehrsschulungen und Fahrradprüfungen durchgeführt.
  • Bitte achten Sie darauf, dass sich Ihr Kind mit einem Helm schützt, wenn es mit dem Velo oder einem fahrzeugähnlichen Gerät (Scooter, Skateboard, Rollschuhe etc.) unterwegs ist. Beachten Sie hierzu bitte auch die Tipps und Regelungen zum Umgang mit den Trendfahrzeugen, welche Polizei.news in Kooperation mit der Kantonspolizei St. Gallen im Ratgeber "Trendfahrzeuge im Strassenverkehr" zusammengestellt hat.
  • Die Schuleinheit Hof gibt den Kindern vor den Herbstferien eine Leuchtweste mit nach Hause. Wir empfehlen Ihnen, diese Ihrem Kind in der «dunklen» Jahreszeit (Herbst­ferien bis Frühlingsferien) immer anzuziehen. Der Kindergarten- oder Schulstreifen erübrigt sich dann.

Weiterführende Informationen zur Schulwegssicherheit können Sie auf der Website "Der Schulweg - sichergsund.ch" nachlesen. Auf der Präventionsplattform - sichergsund des Kantons St. Gallen finden Sie zudem wertvolle Informationen, regionale Angebote und praktische Handlungsempfehlungen zu einer Vielzahl von Themen wie (mentale) Gesundheit, Sucht, Sexualität, Gewalt oder Trauer.

Ergänzend finden Sie die 8 Ratschläge des TCS für einen sicheren Schulweg sowie allgemeine Empfehlungen zum Thema "Kinder im Strassenverkehr" auf der Homepage des TCS. 

 

 

Schulzahnpflege

Die schulzahnärztlichen Untersuchungen beginnen mit dem Eintritt in den Kindergarten und erstrecken sich bis zum Austritt aus der Volksschule. Laut Schulgesetz ist ein schulzahnärztlicher Untersuch pro Jahr für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter Schulzahnpflege.

T

Trendfahrzeuge im Strassenverkehr - Tipps der Kapo St. Gallen

Die Unfallzahlen mit E-Bikes, aber auch mit E-Scooter nehmen zu. Polizei.news hat in Kooperation mit der Kantonspolizei St. Gallen Tipps und Regelungen zum Umgang mit den Trendfahrzeugen in einem Ratgeber zusammengestellt, um die Erziehungsberechtigten wie auch die Schülerinnen und Schüler für den korrekten Umgang mit diesen "Fun-Geräten" zu sensibilisieren. Informieren Sie sich bereits vor dem Kauf und helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden.

Trendfahrzeuge im Strassenverkehr - Tipps der Kapo St. Gallen

V

Versicherung

Seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes mit der obligatorischen Grundversicherung ist jedes Kind privat gegen Unfall versichert. Es besteht keine Schülerunfallversicherung mehr. Schäden, die durch Schülerinnen und Schüler während des Schulbetriebes verursacht werden, sind nur dann versichert, wenn der oder die Geschädigte eine Person ist, welche nicht in den Schulbetrieb involviert ist. Das heisst, wenn es sich um eine unbeteiligte Drittperson handelt. Die schulinternen Schäden an Personen und Sachen sind demnach über die Privathaftpflicht des Kindes, welches den Schaden verursacht hat, abzuwickeln.

W

Wegzug aus der Gemeinde

Ein Wegzug aus der Gemeinde Gams ist von den Eltern möglichst frühzeitig der Klassenlehrperson und der Schulverwaltung mitzuteilen. Die Schulverwaltung überweist die Schülerin bzw. den Schüler an die Schule des neuen Wohnortes.

Der Wegzug muss in jedem Fall auch dem Einwohneramt der Gemeinde Gams gemeldet werden!

Z

Zuzug in die Gemeinde

Eltern mit schulpflichtigen Kindern müssen aufgrund der Meldepflicht ihren Zuzug in die Gemeinde Gams der Schulverwaltung melden. Bitte nutzen Sie hierfür unser Anmeldeformular [pdf, 322 KB]. Es wird um eine möglichst frühzeitige Mitteilung gebeten. Nach erfolgter Anmeldung wird die zuständige Schulleitung die Klassenzuteilung vornehmen und den Eltern alle nötigen Informationen zum Schuleintritt direkt zukommen lassen. 

Falls das Kind nicht in die Regelschule Gams eintritt, sondern ausserhalb der Gemeinde beschult wird, muss die Schulverwaltung diesbezüglich informiert werden. Beim Besuch einer Privatschule ist zudem innert 14 Tagen nach Zuzug eine Schulbestätigung an die Schulverwaltung einzureichen.  

Der Zuzug ist in jedem Fall auch dem Einwohneramt zu melden!

 

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