Baupläne der eingereichten Baugesuche können jeweils während der Auflagefrist auf der Bauverwaltung Gams, Gasenzenstrasse 9 eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Gams einzureichen.
Aktuell liegen gemäss Art. 139 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG, sGS 731.1) keine Baugesuche öffentlich auf.