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Referendumsvorlage
(Fakultatives Referendum gem. Art. 35 Strassengesetz und Art. 26 lit. g Gemeindeordnung)
| Gegenstand: |
Kantonsstrasse Nr. 13, Gams (Haagerstrasse):
Vernehmlassungen der polit. Gemeinde Gams zu:
1. Ausbau mit Geh- und Radweg im Bereich Golfanlage
mit Ersatz der bestehenden Baumallee
(Nr. B29.2.013.005)
2. Ersatz Brücke "Simmi" (Nr. B29.2.013.012)
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| Referendumsfrist: |
25. August bis 23. September 2010 |
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| Öffentliche Auflage: |
Rathaus Gams, Sitzungszimmer Nr. 6, 1. OG |
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Quorum für das Zu-
standekommen eines
Referendumsbegehrens:
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196 gültige Unterschriften |
Ein Referendumgsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Gams einzureichen.
Gemeinderat Gams
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(Fakultatives Referendum gem. Art. 35 Strassengesetz und Art. 26 lit. g Gemeindeordnung)
| Gegenstand: |
Kantonsstrasse Nr. 13, Gams (Haagerstrasse):
Vernehmlassungen der polit. Gemeinde Gams zu:
1. Ausbau mit Geh- und Radweg im Bereich Golfanlage
mit Ersatz der bestehenden Baumallee
(Nr. B29.2.013.005)
2. Ersatz Brücke "Simmi" (Nr. B29.2.013.012)
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| Referendumsfrist: |
25. August bis 23. September 2010 |
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| Öffentliche Auflage: |
Rathaus Gams, Sitzungszimmer Nr. 6, 1. OG |
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Quorum für das Zu-
standekommen eines
Referendumsbegehrens:
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196 gültige Unterschriften |
Ein Referendumgsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Gams einzureichen.
Gemeinderat Gams
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Eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren
Gemeinden Altstätten, Buchs, Gams, Grabs, Rüthi, Sennwald, Sevelen, Wartau
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren
Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) betreffend HGV-Anschluss Chur – St.Margrethen, Neugrüt – Rüthi, Geschwindigkeitserhöhung
Projekt mit UVP-Pflicht
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Betr. Gemeinde im Kanton St.Gallen
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Altstätten, Buchs, Gams, Grabs, Rüthi, Sennwald, Sevelen und Wartau
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Gesuchstellerin:
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Schweizerische Bundesbahn SBB,Infrastruktur, Projekte, Grossprojekt ZEB, Mittelstrasse 43, 3000 Bern 65
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Strecke:
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Sargans – St.Margrethen
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Gegenstand:
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Im Rahmen des HGV-Anschlusses Chur – St.Margrethen soll eine technische Fahrzeit von 21.3 Minuten zwischen Sargans und Altstätten erreicht werden (heute: 22.5 Minuten). Zudem dient das Projekt der Umsetzung des Angebotskonzepts S-Bahn St.Gallen.
Weitere Einzelheiten des Bauvorhabens können den öffentlich aufgelegten Unterlagen entnommen werden. Die baulichen Massnahmen werden profiliert.
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Verfahren:
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Das Verfahren richtet sich nach den Art. 22 in Verbindung mit den Art. 18 ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Das Projekt ist UVP-pflichtig.
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Öffentliche Auflage:
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Die Gesuchsunterlagen können vom 18. August 2010 bis zum 17. September 2010 zu den ordentlichen Bürozeiten wie folgt eingesehen werden:
Altstätten: Bauamt der Stadt Altstätten, Planauflageraum 3. Obergeschoss
Buchs: Bauverwaltung Buchs
Gams: Rathaus der Gemeinde Gams, 1. Obergeschoss
Grabs: Gemeinderatskanzlei der Gemeinde Grabs, Sporgasse 7
Rüthi: Gemeindehaus der Gemeinde Rüthi, Büro Gemeinderatskanzlei
Sennwald: Rathaus der Gemeinde Sennwald, Bauamt
Sevelen: Gemeindehaus der Gemeinde Sevelen, Bauverwaltung Büro Nr. 17
Wartau: Bauamt Wartau, Rathaus, Büro Nr. 10, Azmoos
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Einsprachen:
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Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben.
Einsprachen sind innert der Auflagefrist (Poststempel) schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG).
Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG). Aus Sicher-
heitsgründen werden die Profile nach Ablauf der Auflagefrist wieder zurückgebaut.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungs-rechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 35 – 37 EntG).
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| St.Gallen, 13. Juli 2010 |
Namens des Bundesamtes für Verkehr BAV:
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Kanton St.Gallen
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Bauland Möösli

Bauland "Möösli" wird ab sofort zum Kauf angeboten
Der Gemeinderat hat die Parzellierung für das Bauland Möösli vorgenommen. Obwohl die sehr umfangreichen Bauarbeiten voraussichtlich bis Herbst 2011 dauern werden, hat der Gemeinderat beschlossen, ab sofort Bauland der Zone W2 an Interessierte zum Kauf anzubieten. Die Parzellierung ist erfolgt und die Baulandpreise sind der Lage entsprechend in drei Preisklassen unterteilt und vom Gemeinderat festgelegt worden.
Interessenten können sich ab sofort mit Gemeindepräsident Werner Schöb oder Ratsschreiber Markus Lenherr in Verbindung setzen. Eine entsprechende Dokumentation steht hier zum Download bereit:
Verkaufsdokumentation Bauland "Möösli"
Sind Sie auf der Suche nach einem geeigneten Standort für ihren Wohntraum – vielleicht finden Sie diesen gerade im „Möösli“ in Gams. Die Gemeinde Gams zeichnet sich durch eine überdurchschnittliche Wohnqualität aus. Von vorzüglicher Wohnlage und Lebensqualität brauchen sie nicht zu träumen – wir haben sie. Verwöhnt von langer Sonnenscheindauer leben wir klimatisch in einer beneidenswerten Ecke der Schweiz. Der Gemeinderat freut sich, attraktives Bauland für Wohnbauten und Einfamilienhäuser an schönster Lage und in verschiedenen Grössen und Preisklassen anbieten zu können. Es ist dies ein weiterer Schritt hin zu einer lebens- und liebenswerten Wohngemeinde. Gams - es lohnt sich!
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Fotowettbewerb Wald
Der Forstdienst des Kantons St.Gallen sucht zum Thema Waldfunktionen das schönste Waldfoto. Im Rahmen eines Wettbewerbes werden die vier besten Bilder prämiert und an der Wald-Sonderschau während der OLMA 2010 präsentiert.
Flyer - Fotowettbewerb
Der Forstdienst des Kantons St.Gallen sucht zum Thema Waldfunktionen das schönste Waldfoto. Im Rahmen eines Wettbewerbes werden die vier besten Bilder prämiert und an der Wald-Sonderschau während der OLMA 2010 präsentiert.
Flyer - Fotowettbewerb
Petition für Priorisierung Doppelspur Buchs - Sargans
Die Regionen Rheintal, Sarganserland-Werdenberg und das Fürstentum Liechtenstein setzen sich aktiv für die seit Jahren geforderte Doppelspur zwischen Buchs und Sargans ein. Bund und SBB klassierten im Rahmen der Infrastrukturmassnahmen Bahn 2030 die für die zukünftige Entwicklung des St. Galler Rheintals elementare Doppelspur ab Buchs in zweiter Priorität. Die Regionen Rheintal, Sarganserland-Werdenberg und das Fürstentum Liechtenstein starten mit breiter Abstützung eine Unterschriftensammlung. Mittels Petition laden sie Bundesrat und eidgenössische Räte ein, den Ausbau in höherer Dringlichkeit einzustufen. Die Bevölkerung ist aufgerufen, die Initianten zu unterstützen.
Medienmitteilung
Petitionsbogen
Die Regionen Rheintal, Sarganserland-Werdenberg und das Fürstentum Liechtenstein setzen sich aktiv für die seit Jahren geforderte Doppelspur zwischen Buchs und Sargans ein. Bund und SBB klassierten im Rahmen der Infrastrukturmassnahmen Bahn 2030 die für die zukünftige Entwicklung des St. Galler Rheintals elementare Doppelspur ab Buchs in zweiter Priorität. Die Regionen Rheintal, Sarganserland-Werdenberg und das Fürstentum Liechtenstein starten mit breiter Abstützung eine Unterschriftensammlung. Mittels Petition laden sie Bundesrat und eidgenössische Räte ein, den Ausbau in höherer Dringlichkeit einzustufen. Die Bevölkerung ist aufgerufen, die Initianten zu unterstützen.
Medienmitteilung
Petitionsbogen
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Tandem50plus Dank Freiwilligen zurück in den Arbeitsmarkt
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News Region Werdenberg erfahren Sie alles, was im Werdenberg passiert! weiter ...
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