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Abfallentsorgung Buchs-Gams-Sennwald

Fragen zum Entsorgungsmodell "Flexi" können Sie jeweils von Montag bis Freitag stellen unter: Tel. 081 750 30 43

Der Gemeinderat

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Flexi-Info 1 - Fragen und Antworten

Wie funktioniert das Entsorgungssystem
"Flexi"?
Die Einwohnerinnen und Einwohner können frei zwischen Volumen (Sack) und Gewicht (u.a. Container) wählen. Es besteht kein Zwang wie bei der reinen Sackgebührenlösung oder bei der klassischen Containerlösung. Die drei Gemeinden legen Ihnen mit dem System "Flexi" eine absolut flexible Lösung vor. Sie können auch parallel beide Systeme (Volumen oder Gewicht) ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen nutzen. Für grössere sperrige Güter sind vorerst Gebührenmarken zu verwenden.
 
Wie wird der Preis berechnet? Die Abfallrechnung ist in den Gemeinden als Spezialfinanzierung zu führen. Das heisst, sämtliche Ausgaben, wie Verbrennungskosten, Abfuhrkosten usw. werden den Einnahmen aus Sack- und / oder Gewichtsgebühren gegenübergestellt. Diese Rechnung muss unter Einbezug einer gewissen Reserve ausgeglichen gestaltet sein. Werden zu viel Gebühren eingezogen, so werden die Gebühren reduziert. Überwiegen jedoch die Ausgaben, so müssen die Gebühren erhöht werden. Diese Rechnungsführung garantiert, dass nur so viel wie nötig bezahlt werden muss. Da es vor allem im ersten Jahr schwierig ist, die Gebühren im Voraus genau zu berechnen, übernehmen wir Erfahrungswerte von anderen Gemeinden. Eine seriöse Gebührenberechnung ist deshalb frühestens nach Abschluss des ersten Geschäftsjahres möglich. Im Übrigen legt der Gemeinderat die Gebühren in abschliessender Kompetenz fest.
 

Flexi-Info 2 - Fragen und Antworten

Wie schütze ich mich vor "Fremdkehricht", wenn ich mit eigenem Container entsorge? Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass ein als privat bezeichneter Container nicht von Fremdpersonen belastet wird.
Das ist eine Frage des Anstandes und der Ehrlichkeit. Sollte trotzdem fremder Kehricht im Container deponiert werden, so besteht die einfache Abhilfe darin, den Behälter abzuschliessen und kurz vor der Kehrichtabfuhr wieder zu öffnen. Oder man stellt den Container jeweils erst unmittelbar vor der Sammeltour an die Abfallroute.
Kann ich einen gechippten Container und wahlweise auch Gebührensäcke verwenden? Ja, Sie können Ihren privaten schwarzen Kunststoffcontainer von der Gemeinde chippen lassen. Dadurch wird er bei der Leerung gewichtsmässig erfasst und abgerechnet. Es steht Ihnen aber jederzeit frei, den Kehricht nicht im gechippten Container sondern in Gebührensäcken mitzugeben.

Flexi-Info 3 - Fragen und Antworten

Was verändert sich für den Landwirt mit dem neuen Abfall-Reglement? Der Landwirt hat genau wie die übrigen Personen die Wahlmöglichkeit zwischen dem gebührenpflichtigen Sack oder dem mit einem Chip versehenen gewichtsabhängigen Container.
 
Kann ich meinen Plastikkübel chippen lassen und mit einem Kippschloss versehen? Container für den Kehricht ab 140 Liter können mit einem Chip versehen werden. Dadurch werden sie gewichtsmässig erfasst und abgerechnet. Die vorhandenen Kunststoffcontainer (beschriftet) dürfen aber wahlweise auch mit den Gebührensäcken gefüllt und bereitgestellt werden. Die vielfach schon vorhandenen grünen Container für die Grünabfuhr können für das Grüne weiterhin wie bisher verwendet werden. Die Grünabfuhr ist eine Separatsammlung und wird über die Grundgebühr abgerechnet.
An kleinen Kunststoffcontainern (140 bis ca. 500 Liter) können keine sogenannten Kippschlösser angebracht werden. Dies ist aus technischen Gründen nur bei grossen Containern möglich.
 
Wie sieht es mit den Abfallgebühren aus? Die Abfallgebühren bestehen aus einer Grundgebühr und der Kehrichtgebühr. Die Grundgebühr deckt insbesondere die Kosten für die Separatsammlungen wie Grünabfuhr, Papier, Karton, Glas, Büchsen und Altmetall. Die Grundgebühr wird jährlich pauschal pro Wohneinheit bzw. Betrieb erhoben.
Da sowohl die Separatsammlungen wie auch die Tonnagen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind, muss jede Gemeinde aufgrund ihrer Kosten für diese Sammlungen die Gebühr einzeln berechnen. Diese bewegt sich in den Gemeinden Buchs, Gams und Sennwald momentan zwischen 65 und 95 Franken. Zusätzlich wird pro Leerung eines gechippten Containers eine sogenannte Andockgebühr von Fr. 1.50 berechnet.
Zu den Abfallgebühren muss erneut und nochmals klar festgehalten werden, dass die Kehrichtabfuhrrechnung eine Spezialfinanzierung ist: Die Rechnung ist in sich geschlossen, Gewinne fliessen in diese Rechnung zurück, Verluste müssen aber auch darüber wieder ausgeglichen werden. Das heisst, nötigenfalls müssen die Gebühren angehoben werden. Die Preise sollen natürlich möglichst günstig ausfallen. Wie erwähnt, müssen sie dabei aber mindestens kostendeckend sein.
 
 
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