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Kurse für Hundehalter

Hundetrainerinnen und Hundetrainer, welche die obligatorischen Hundekurse geben können, sind neu auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen unter www.tiererichtighalten.ch abrufbar. Schon heute sind rund 400 Hundetrainerinnen und Hundetrainer bereit und diese Zahl wird bis Ablauf der Übergangsfrist im September 2010 noch deutlich wachsen.

Wer sich einen Hund kauft, muss sich und seinen Hund ausbilden und damit den so genannten Sachkundenachweis (SKN) erwerben. Dies legt die im September 2008 in Kraft getretene Tierschutzverordnung fest. Wichtig sind dabei qualifizierte Hundetrainerinnen und Hundetrainer, die eine Ausbildung bei dafür anerkannten Organisationen besucht haben. Damit Hundehaltende möglichst einfach qualifizierte Hundetrainerinnen und Hundetrainer finden, hat das BVET eine Onlinedatenbank unter www.tiererichtighalten.ch eingerichtet. Bei Angabe von Wohnort und Postleitzahl werden alle Hundetrainerinnen und Hundetrainer der Region aufgelistet.

Ausbilden muss sich nur, wer nach dem 1. September 2008 einen Hund kauft. Neu-Hundehaltende lernen in einem Theoriekurs das ABC der Hundehaltung und in einem Training mit dem Hund diesen zu führen. Wer bereits Hunde hatte, besucht mit seinem neuen Hund nur das Training. Den Hundehaltenden, die jetzt einen Hund kaufen, bleibt bis 1. September 2010 Zeit, die Kurse zu besuchen. Danach muss der Theoriekurs vor Kauf des Hundes und der Erziehungskurs spätestens ein Jahr nach Kauf des Hundes besucht werden.

Die Ausbildung von Tierhaltenden wurde mit der neuen Tierschutzgesetzgebung generell gestärkt. Kompetente Tierhaltende können die Bedürfnisse der Tiere besser berücksichtigen. Bei Hundehaltenden soll die Ausbildung auch dazu führen, dass diese Risikosituationen erkennen und richtig reagieren.

Weitere Informationen zur Hundeausbildung und zur tiergerechten Haltung finden Sie unter www.tiererichtighalten.ch und unter www.afgvs.sg.ch

Quelle: Bundesamt für Veterinärwesen

Hundetrainerinnen und Hundetrainer, welche die obligatorischen Hundekurse geben können, sind neu auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen unter www.tiererichtighalten.ch abrufbar. Schon heute sind rund 400 Hundetrainerinnen und Hundetrainer bereit und diese Zahl wird bis Ablauf der Übergangsfrist im September 2010 noch deutlich wachsen.

Wer sich einen Hund kauft, muss sich und seinen Hund ausbilden und damit den so genannten Sachkundenachweis (SKN) erwerben. Dies legt die im September 2008 in Kraft getretene Tierschutzverordnung fest. Wichtig sind dabei qualifizierte Hundetrainerinnen und Hundetrainer, die eine Ausbildung bei dafür anerkannten Organisationen besucht haben. Damit Hundehaltende möglichst einfach qualifizierte Hundetrainerinnen und Hundetrainer finden, hat das BVET eine Onlinedatenbank unter www.tiererichtighalten.ch eingerichtet. Bei Angabe von Wohnort und Postleitzahl werden alle Hundetrainerinnen und Hundetrainer der Region aufgelistet.

Ausbilden muss sich nur, wer nach dem 1. September 2008 einen Hund kauft. Neu-Hundehaltende lernen in einem Theoriekurs das ABC der Hundehaltung und in einem Training mit dem Hund diesen zu führen. Wer bereits Hunde hatte, besucht mit seinem neuen Hund nur das Training. Den Hundehaltenden, die jetzt einen Hund kaufen, bleibt bis 1. September 2010 Zeit, die Kurse zu besuchen. Danach muss der Theoriekurs vor Kauf des Hundes und der Erziehungskurs spätestens ein Jahr nach Kauf des Hundes besucht werden.

Die Ausbildung von Tierhaltenden wurde mit der neuen Tierschutzgesetzgebung generell gestärkt. Kompetente Tierhaltende können die Bedürfnisse der Tiere besser berücksichtigen. Bei Hundehaltenden soll die Ausbildung auch dazu führen, dass diese Risikosituationen erkennen und richtig reagieren.

Weitere Informationen zur Hundeausbildung und zur tiergerechten Haltung finden Sie unter www.tiererichtighalten.ch und unter www.afgvs.sg.ch

Quelle: Bundesamt für Veterinärwesen

Hundelösung

Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz, ob jung oder alt, gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS registriert sein. (Es gibt keine Übergangsfrist für ältere Hunde mehr. Das Chipobligatorium wurde im Sommer 2004 vom Bund beschlossen. Seither hatten die Hundebesitzer Zeit, ihre Hunde chippen zu lassen. Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde gechipt sein, unabhängig des Alters.) Auch Welpen müssen innerhalb der ersten drei Monate mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei ANIS registriert sein.

Falls Ihr Hund jetzt noch nicht registriert ist, bitten wir Sie, dies umgehend nachzuholen. Setzen Sie sich bitte mit dem Tierarzt in Verbindung. Dieser wird Ihrem Hund einen Mikrochip einsetzen und die Daten in der Datenbank erfassen.

Hundehalter sind zudem verpflichtet, sämtliche Mutationen wie Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Ableben des Hundes der ANIS Datenbank zu melden. Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Daten in der Datenbank zu überprüfen und allenfalls zu mutieren.

ANIS
Animal Identity Service AG
Morgenstrasse 123
3018 Bern

Tel.:    031 371 35 30
Mail:    info@anis.ch
Home:  www.anis.ch

In diesem Jahr werden in Gams keine Hundemarken mehr abgegeben, da der Mikrochip die Hundemarke ersetzt. Für die Hundetaxe stellt die Finanzverwaltung den Hundebesitzern direkt eine Rechnung zu.

Die Taxen betragen:

Fr.   60.00    für den ersten
Fr. 100.00    für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Hundekontrollstelle Gams
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