Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz, ob jung oder alt, gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS registriert sein. (Es gibt keine Übergangsfrist für ältere Hunde mehr. Das Chipobligatorium wurde im Sommer 2004 vom Bund beschlossen. Seither hatten die Hundebesitzer Zeit, ihre Hunde chippen zu lassen. Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde gechipt sein, unabhängig des Alters.) Auch Welpen müssen innerhalb der ersten drei Monate mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei ANIS registriert sein.
Falls Ihr Hund jetzt noch nicht registriert ist, bitten wir Sie, dies umgehend nachzuholen. Setzen Sie sich bitte mit dem Tierarzt in Verbindung. Dieser wird Ihrem Hund einen Mikrochip einsetzen und die Daten in der Datenbank erfassen.
Hundehalter sind zudem verpflichtet, sämtliche Mutationen wie Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Ableben des Hundes der ANIS Datenbank zu melden. Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Daten in der Datenbank zu überprüfen und allenfalls zu mutieren.
ANIS
Animal Identity Service AG
Morgenstrasse 123
3018 Bern
Tel.: 031 371 35 30
Mail: info@anis.ch
Home: www.anis.ch
In diesem Jahr werden in Gams keine Hundemarken mehr abgegeben, da der Mikrochip die Hundemarke ersetzt. Für die Hundetaxe stellt die Finanzverwaltung den Hundebesitzern direkt eine Rechnung zu.
Die Taxen betragen:
Fr. 60.00 für den ersten
Fr. 100.00 für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Hundekontrollstelle Gams
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