Organigramm der Schulgemeinde Gams
Schulbürgerversammlung
Die Schulgemeinde Gams ist autonom soweit die Gesetzgebung die Entscheidungsfreiheit nicht einschränkt. Sie ist organisiert als Gemeinde mit Bürgerversammlung. Diese ist zugleich oberstes Organ der Schulgemeinde.
Schulrat
Die fünf Mitglieder des Schulrates werden durch die Schulbürgerschaft für jeweils eine Amtsdauer von vier Jahren an der Urne gewählt. Das Volksschulgesetz legt in Art. 111 fest, dass der Schulrat den Schulbetrieb zu organisieren und die Schule zu führen hat. Hiefür erlässt er die Schulordnung und das Schulleitungsreglement. Aus diesem Auftrag heraus erwachsen der Schulgemeinde Gams vielfältige Aufgaben, die vom Schulrat ein hohes Mass an Verantwortung erfordern.
Verwaltung
Für die Administration der Schulgemeinde Gams ist die Verwaltung zuständig. Die Schulsekretärin ist zudem Schulratsschreiberin und führt die Finanzbuchhaltung der Schulgemeinde.
Schulleitungen
Die Schulgemeinden sind vom Volksschulgesetz verpflichtet, Schulleitungen einzusetzen. Der Schulrat hat in Absprache mit den Lehrkräften die Schulgemeinde Gams in drei Schuleinheiten aufgeteilt.
a) Die Schuleinheit Hof beinhaltet das gesamte Schulhaus Hof .
b) Die Schuleinheit Höfli umfasst das Schulhaus Höfli.
c) Das Oberstufenzentrum Widem bildet die dritte Schuleinheit.
Integratives Schulmodell
Die Schulgemeinde Gams hat sich für die integrative Schulungsform entschieden: Sämtliche Schülerinnen und Schüler sind in der Regelklasse integriert und werden nicht in Sonderklassen beschult. Leistungsschwächere Schulkinder werden in den einzelnen Fächern von Schulischen Heilpädagoginnen mit fördernden Massnahmen gezielt unterstützt. Legasthenie-, Dyskalkulie- und Logopädie-Therapie werden vor Ort durch qualifizierte Fachtherapeutinnen durchgeführt. Weitere Fachlehrkräfte erteilen Förderunterricht sowie Deutschunterricht für Fremdsprachige.